Hallo zusammen.

Ich wohne mit meiner Frau seit drei Jahren in einem 1930er-Jahre Altbau. Das ehemalige Einfamilienhaus hat unser Vermieter vor unserem Einzug sanieren und daraus ein Zweifamilienhaus machen lassen.

In der unteren kleinen Wohnung wohnt bislang einer unserer Freunde, mit dem wir uns sowohl den Garten als auch die Kellerräume geteilt haben. In den nächsten Wochen wird unser Freund allerdings ausgezogen sein und ein uns bislang nicht bekanntes Päärchen in eben diese Wohnung einziehen.

Jetzt zu meiner Frage:

Haben wir ein Anrecht auf einen separaten und abschließbaren Kellerraum? Bisher war es ja aufgrund der persönlichen Beziehungen kein Problem sich die offenen (kleinen) Kellerräume zu teilen. In unserem Mietvertrag ist sowohl der Dachboden (wir bewohnen die oberen beiden Etagen) als auch (ganz allgemein) ein Kellerraum angegeben. Da ich die neuen Mieter aber gar nicht kenne, wäre mir ein abschließbarer Raum natürlich deutlich lieber...!

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

Tottman