Hi,

habe leider verpennt die Nachzahlung fürs Fitness Studio zuzahlen...

Meine Frage, muss ich abgesehen von der Hauptforderung noch die Extra 58€ + 11,70€ zahlen?

58 = 1.3 Geschäftsgebühr gem. § 4 abs. 5 RDGEG i. V. m. nr. 2300 W RVG aus der Hauptforderung 29.50€.

Muss ich tatsächlich 100€ überweisen? Oder geht auch einfach die 30€ plus bisschen brief porto? so 5 €?