Meine Schwiegertochter hat in ihrer damaligen Eigentumswohnung, alleine das Dach ausgebaut. Eine Genehmigung hatte sie nicht eingeholt. In ihrem Kaufvertrag stand, Dachausbau sei Möglich.

Nun ist die Wohnung schon seit über 3 Jahren verkauft, alles korrekt über einen Notar.

Der Käufer will nun die Wohnung ebenfalls verkaufen und will die Genehmigung für den Dachausbau.

Kann er das jetzt noch verlangen?

Auch wenn er über 3 Jahre in der Wohnung mit ausgebautem Dach gewohnt hat?

Kann er meine Schwiegertochter dafür zur Rechenschaft ziehen?