Wenn ich einkaufen gehe, des öfteren auch in Begleitung, nehme ich meistens keinen Einkaufswagen sondern benutze mitgebrachte Tüten oder Taschen. Es handelt sich dabei um gewöhnliche Einkaufstaschen aus Stoff und eine Umhängetasche die ich während des Aufenthalts im Laden geöffnet lasse. Am Eingang des Ladens hängt ein Schild das das mitnehmen der Taschen zwar erlaubt, jedoch unerwünscht ist und wenn diese auf Wunsch der Kassierer/innen geöffnet und vorgezeigt werden müssen. Meine Konkrete Frage ist jetzt: Ist es erlaubt das ich die Ware in meine/unsere Taschen nehme und bezahlen gehe oder darf Ich das nicht? Ich habe kein Problem damit meine Taschen zu öffnen und vorzuzeigen wie auf dem (vermutlich ungültigen) Schild am Eingang aufgefordert wird auch wenn Ich dies laut gesetzt nicht tuen muss.