Hallo, ich wurde vor 2 Jahren zu einer 2 jährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Jetzt kam die heimaufsicht auf meinen ag zu und ordnete ein "berufsverbot " an darauf folgte eine fristlose kündigung. Das Gericht hat KEIN Berufsverbot ausgesprochen. Ist dem so rechtens? Meine Verurteilung hatte kein arbeitsrelevanten Hintergrund, jedoch ist die Fürsorgepflicht meines AG natürlich betroffen (Pflegeheim) ein Beschäftigungsverbot schließt eine außerordentliche Kündigung aus.