Hallo,

ich habe am 17. November 2021 eine Kamera, welche ich zuvor auf eBay Kleinanzeigen von einem Privatverkäufer gekauft habe, erhalten (Bezahlung per BÜ).

Nach den ersten Tagen der Nutzung gab es bereits "Komplikationen", da die Kamera nach dem Fotografieren aus- und anschließend wieder anging, das Bild jedoch nicht gespeichert wurde, ging allerdings in den folgenden Tagen normal.

Heute (11.12.2021) ist es nicht mehr möglich, die Kamera "gewöhnlich" zu benutzen, da sie sich ständig nach dem Auslösen ab- und wieder anschaltet.

Der Verkäufer hat die Gewährleistung in seiner Anzeige (PDF liegt noch vor) nicht explizit ausgeschlossen.

Ich habe ihm bereits das Problem mitgeteilt und es konnte bisher nicht gelöst werden. Nachdem ich ihn zur Rücknahme bzw. zur Übernahme der Reparaturkosten gebeten, er beruft sich jedoch darauf, dass es sich ab dem Zeitpunkt des Kaufs um meine Kamera handelt und eine Rücksendung (+Überweisung des Rechnungsbetrages) ausgeschlossen ist.

Besteht die Möglichkeit, dass ich das Recht habe, den Betrag gegen Rücksendung zurückerhalte oder er die Reparaturkosten übernehmen muss?

Danke im Voraus!