Hallo , ich kenne jemanden , der im Dezember 2013 eine GbR gegründet hat , und dem zuständigen Finanzamt alle nötigen Unterlagen für die Zuweisung der Steuernummer zukommen lassen hat . Aus welchen Gründen auch immer , kam Monate lang vom Finanzamt kein Bescheid über der zugewiesenen Steuernummer . Nach mehreren Nachfragen beim zuständigen Amt kam nun im September endlich ein Brief mit der Steuernummer für seiner GbR. Nun zu den eigentlichen Fragen : 1. Muss er nun rückwirkend alle ausgestellten Rechnungen korrigieren ? 2. Hat er in diesen Fällen Gesetzwiedrig gehandelt , indem er Rechnungen ohne einer Steuernummer ausgestellt hat ? 3. Können Kunden ihn dafür rechtlich belangen ? 4. Was ändert das bei seinen Kunden , ob die Steuernummer auf den Rechnungen aufscheint oder nicht ? Vielen Dank für eure Antworten .