Antwort
Ich will mal anmerken: Das Beamtenverhältnis ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insofern genießen da Beamte das Privileg mehrere Minijobs auszuüben, solange diese summiert im Rahmen der Verdienstgrenze (aktuell Jan. 2024 538€) bleiben.