Hallo :)

Ich habe aufgrund des kürzlichen BGH Urteils in Bezug auf Fitnessstudios, meinem ehemaligen Fitnessstudio eine Mail geschrieben bzgl. der Rückzahlung, von gezahlten Mitgliedsbeiträgen.

Nun habe ich als Antwort folgendes bekommen:

Der erhebliche Unterschied zum BGH Urteil besteht darin das wir nicht willkürlich diese Anschlussregelung erhoben haben, sondern das wir in unseren AGB´s diese Regelung für eventuelle Zwangsschließungen bei höherer Gewalt definiert haben.

Ich muss meinen ehemaligen Fitnessstudio recht geben, das solche AGB in dem von mir unterschrieben Vertrag drin stehen.

Meine Frage lautet nun: Habe ich damit den Anspruch auf eine Rückzahlung verloren?

Vertragsbeginn war 10/20 und ende war 11/21

Liebe Grüße

Tommy