Hallo Zusammen, ich parke quer vor meiner Garageneinfahrt halb auf dem Bordstein. Soweit kein Problem, da alle Nachbarn so parken. Damit ich aber mit dem Heck des Fahrzeugs nicht zu weit nach hinten vor der Nachbarsgarage stehe, habe ich mir auf den Bordsteinrand vor meinem Auto einen Blumenkuebel gestellt. Dieser soll dafuer sorgen, dass niemand so weit hinten parkt, dass ich nicht noch dahinter passe. Der Kuebel steht quasi vor der Treppe zu meinem Hauseingang.

Frueher stand dort 30 Jahre ebenfalls ein solcher Kuebel, den hat mein Vormieter mitgenommen. Es hat nie jmd etwas gesagt.

Jetzt habe ich Angst dass die Nachbarn sich daran gewoehnt haben vor meinem Hauseingang zu parken, und sich an dem neuen Kuebel stoeren koennten.

Wie schaetzt ihr das ein? Wird so etwas vom OA gedultet damit ich mir den platz vor meiner Garage freihalte???

Danke.