Aus der Umkleide der Turnhalle des Volleyballvereins wurden während des Trainings Geld und andere Wertsachen (Handys) entwendet. Die Turnhalle war während des Sports verschlossen, es gibt auch einen Vereinsverantwortlichen dafür, der jedoch nur mündlich bestimmt wurde. Der Täter muss die Halle während des Umkleidens (da war sie noch offen) betreten haben und sich in der Erdgeschosstoilette versteckt haben. Dann wurde die Halle mit Beginn des Spiels verschlossen. Der Täter hat dann wahrscheinlich die Umkleide betreten, die Sachen gestohlen und die Halle über das Fenster (es stand danach offen und die alarmierte Polizei vermerkte auch nicht sicherbare Fussbabdrücke auf dem Fensterbrett/sims) und eine waghalsige Klettertour absolviert haben. Ist es möglich, den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Schließungsverantwortlichen oder die des Landessportbundes geltend zu machen?