Ich blicke da irgendwie nicht durch. Der Verkauf von Saatgut ist von der Gewerbeordnung ausgenommen da es sich um ein landwirtschaftliches Urprodukt handelt. Heißt das nun dass ich meine Chili Samen ohne weiteres verkaufen darf? Gewerbe kann ja keines beantragt werden. Es kann jedoch ein Landwirtschaftliches Nebengewerbe eröffnet werden, dafür bräuchte ich jedoch eine Landwirtschaft. Das heißt also, wenn ich von meinen 10 Chilipflanzen die Samen entnehme und diese (legal) verkaufen will müsste ich eine Landwirtschaft melden, inklusive Bauernversicherung.....?