Ich glaube, ihr unterliegt hier alle einem Irrtum! Wenn besagte Person Arbeitslos ist, dann ist Er/Sie in der BfA-Jobbörse angemeldet. Und da gibt es nach dem Login auf der rechten Seite die Spalte mit den Angaben: Meine Termine(!), Postfach, sowie Angaben zu Bewerbungsaufforderung und den E-Mail-Link zum Sachbearbeiter der Agentur. Da Er/Sie sich um Arbeit bemühen MUSS, geht die BfA auch davon aus, dass Er/Sie so alle 2-3 Tage mal in die Jobbörse schaut. Also sieht Er/Sie auch die neuen Termine! Und die stehen da mitunter schon 2-3 Wochen V O R der postalischen Briefzustellung drin. Tja, Probleme - Probleme... Ich rede da aus Erfahrung, denn ich habe mal durch genau solch eine Situation eine Sanktion der BfA (Kürzung ALG1) erhalten! Widersruch zwecklos, die sitzen am längeren Hebel! In diesem Sinne:
Gruß: Tom