Ganz so einfach wie Kristallstahl sagt ist das nicht.
Der jenigen der dir das Geld überwiesen hat, kann das Geld zurück verlangen und behaupten, es wäre nicht für dich bestimmt gewesen.
Laut Gerichtsurteil (ich suche das Aktenzeichen jetzt nicht extra raus) musst du das Geld dann auch zurück geben.
Ich weiß das, weil ich mal einen Zahlendreher in einer Überweisung hatte und der falsche Empfänger sich quer gestellt hat das Geld wieder rauszugeben.
Eine ausführliche Schilderung der Rechtslage und das drohen mit einer Klage hat gereicht und er hat das Geld (etwas über 5000€) innerhalb weniger Tage zurück überwiesen. ^^
Der Fall bei dir ist zwar anders gelagert, es ändert aber nichts daran, dass der Überweisende behaupten könnte das Geld war nicht für dich und es somit zurück verlangen könnte.
Zur rechtlichen Absicherung würde ich dir empfehlen, ihn mit einem Schreiben darauf hinzuweisen und von ihm eine Bestätigung zu erbitten, dass er dort fachlicher Weise einen anderen Namen eingetragen hat, diese Überweisung jedoch sehr wohl an dich gerichtet war auch trotz des falschen Namen. Dann kann dir niemand mehr was.