In der christlichen Seelsorge besteht die Pflicht zur absoluten Verschwiegenheit. Vielleicht hilft dir nachfolgender Auszug einer Handreichung der Evangelischen Kirche Deutschland vom 01.07.2012 weiter:

"Kapitel 2 Pflichten§ 30 PfDG.EKDBeichtgeheimnis und seelsorgliche Schweigepflicht(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlichzu wahren.(2) Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seelsorgeanvertraut worden oder bekannt geworden ist. Werden sie von der Person, die sich ihnen anvertrauthat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweitsie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.(3) Soweit Pfarrerinnen und Pfarrern Nachteile aus der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnissesund der seelsorglichen Schweigepflicht entstehen, hat die Kirche ihnen und ihrer Familie Schutz undFürsorge zu gewähren."

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.