Ein ältere Frau mit 89 Jahren möchte ihren Garten abgeben, den Sie seit 45 Jahren hat. Als Sie den Garten bekommen hatte, stand eine kleine Hecke, keine Laube und noch keine Bäume. Jetzt ist die Hecke groß, es stehen 3 Bäume und eine Laube. (Hecken und Lauben sind auch bei anderen in der Gartengemeinschaft vorhanden) 2002 hat die Gemeinschaft Sie eine Änderung im Pachtvertrag unterschreiben lassen das Sie den Garten bei Abgabe wieder in den Ursprünglichen Zustand bringen muss. Jetzt verlangt die Gemeinschaft, das die Laube mit Fundament entfernt werden muss. Das die Bäume bis 3 cm unter die Erde abgetragen werden sollen und das die Hecke ausgegraben werden soll. (Hecke sind ca. 40 m).