Hallo,

ich habe folgendes Problem:

in unserem Mehrfamilienhaus gibt es auf dem Flur, von dem aus die Wohnungen abgehen, eine Brandschutztür. Diese wird von einem Bewohner permanent "ausgehakt" - aus Bequemlickeit oder was auch immer - sodass sie nach dem Durchgehen nicht mehr selbstständig schließen kann und somit immer offen steht.

Ich habe nunmehr über 30 Mal diese Brandschutztür wieder "eingehakt" weil ich zum einen den Brandschutz gewährleistet haben möchte wenn schon solche Türen vorhanden sind und zum anderen denjenigen Bewohner - welchen ich leider nie auf "frischer Tat" erwischt habe endlich dazu bewegen will diese Tür nicht permanent zweck zu entfremden.

Gibt es eine Gesetzesgrundlage auf welche ich mich berufen kann? Wenn ja, welche? Bzw. welche Möglichkeiten habe ich noch meinen Anspruch auf Sicherheit durchzusetzen?

Ich fühle mich dadurch erheblich schikaniert...

Liebe Grüße

Tobi