Ein Wohnhaus mit 3 Wohnungen gehört 2 Geschwistern zu 1/3 und 2/3. Beide bewohnen jeweils eine Wohnung des Hauses. Die 3. Wohnung wird fremd vermietet.

Könnte die Person, die 2/3 vom Haus besitzt, einfach die verbliebene Wohnung als alleiniger Vermieter vermieten (Miteigentümer wäre einverstanden) oder müssen zwingend beide Geschwister Vermieter sein und die Einkünfte entsprechend aufteilen und versteuern?

Die Überlegung ist, dass der 1/3 Eigentümer ja bereits genau soviel bewohnt wie er besitzt, sodass der andere Eigentümer alle Einkünfte an der vermieteten Wohnung erzielen sollte und daher der Vermieter dieser Wohnung sein soll.