Guten Tag,

ich besuche aktuell die 11. Klasse und bin 16. Ich habe einen Ausbildungsplatz bei einer Firma zu Beginn der Sommerferien. Mir wurde von einigen dort geraten, die Schule jetzt abzubrechen und bis zum Beginn der Ausbildung ein Langzeitpraktikum bei der Firma zu machen. Laut § 60 Abs. 2 Nr. 2 des Landesgesetzes RLP darf ich dies ja, da ich aufgrund daher, dass ich die 10. Klasse abgeschlossen habe, nicht mehr schulpflichtig bin bis Beginn der Ausbildung. Meine Freunde verunsichern mich jedoch und sagen mir dass dies nicht Legal ist, wie seht ihr das?