"Habe am 08.10.2010 einen Vertag bei Lorraine Media Gmbh unterschrieben, ihn aber am 09.10.2010 per Email und 10.10.2010 schritftlich wieder gekündigt...........nun schicken sie mir trotzdem die Hauptforderung.........mit den bestimmten Betrages.....jetzt noch Gerichtsbeschluß..........."