Hallo an alle,

folgender Fall ist passiert:

Vor einigen Wochen ist mein Freund mit seinem Kumpel um die Häuser gezogen. Ein paar Bier hatten sie auch schon intus. um eine Abkürzung zu nehmen sind sie über ein (Privat-)zaun geklettert. der Zaun ist ein recht stabiler Maschendrahtzaun, ungefähr hüfthoch. die Abkürzung über den Zaun scheint für viele schon eine willkommene Abkürzung gewesen zu sein denn der Zaun war zu dem Zeitpunkt schon beschädigt (sprich, durch das ewige runterdrücken wenn Leute dort rüber kletterten) Als die beiden dort rüber sind hat das der Eigentümer gesehen und promt die Polizei gerufen. Kurze Zeit später wurden die zwei dann auch von der Polizei aufgegriffen. Heute nun war die Anzeige wegen Sachbeschädigung im Briefkasten. Meine Fragen sind nun: Wer hat hier eigentlich die Beweislast? Wie gesagt sie waren zu Zweit aber was ist wenn die Gegenpartei mit z.B. 5 Leuten behauptet das sie den Zaun kaputt gemacht haben? Ist es ratsam in dem Anhörungbogen den Fall wie jetzt beschrieben zu schildern oder ist es besser die Aussage zu verweigern? Ich denke der Herr sucht nur einen Sündenbock der ihm den Zaun bezahlt. Un jetzt hat er endlich jemanden erwischt denen er das anhängen kann. Im Falle eines Falles steht doch hier Aussage gegen Aussage und im Zweifel immer für den Angeklagten oder sehe ich das falsch?

Ich freue mich über die Antworten!