Guten Morgen und schönen Sonntag,

vor zwei Jahren habe ich ein Schreiben vom Sozialamt Halle/Saale erhalten, dass ich für meinen Vater Unterhalt zahlen soll. Da ich damals noch unter dem Freibetrag von 1.800 Euro im Monat lag, musste ich bis jetzt noch nicht zahlen. Das Sozialamt teilte mir jedoch mit, dass ich nur 2.000 Euro pro Berufsjahr auf meinem Girokonto bzw. Sparbuch haben darf.

Bei diesen Berufsjahren gibt es jedoch unterschiedliche Berechnungsschlüssel:

Einige Gerichte gehen von 35 Berufsjahren in ihrer Gesamtheit aus, dies wären 2.000 Euro x 35 Jahre, andere Gerichte gehen von den zurückgelegten Berufsjahren aus.

Hat hier jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht? Das Sozialamt möchte mir auf diese Frage nicht antworten, da ich ja sonst das Geld einfach immer abheben könnte, was ich auch mache, da ich keinen Unterhalt für einen Mann zahlen möchte, der meine Mutter mit einem zwei Monate alten Kind im Stich gelassen hat und ins Ausland verschwunden ist und nun wieder in Deutschland aufgetaucht ist.