Hi, Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen BFH, allerdings sollte man verschiedene Dinge berücksichtigen. - darf der Hund in die Schule mitgebracht werden - bleibt neben der Schule genügend Zeit, um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden - Wie sieht die Planung in dennächsten 2-3 Jahren aus? Ich finde es sinnvoller, noch 2-3 Jahre zu warten, denn dann ist i.d.R. die Schule abgeschlossen und man orientiert sich bzgl. Beruf/Studium.

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