Hallo , ich habe heute meine Abrechnung von den Wasserwerk bekommen. Ich werde nun in der Grundgebühr nach Wohneinheiten berechnet. Vorher war die Grundgebühr 12€/Monat für Trinkwasser und 5 €/ Monat für Abwasser. Jetzt sind es 11 und 8 € pro Monat mal 2. Ich habe ein Grundstück auf dem zwar 2 Häuser stehen, jedoch nur eins nutzbar/ bewohnbar ist. Ich besitze auch nur eine Wasseruhr.Lt Wasserwerk ist das egal, da nicht mehr nach Wasseruhr sondern nach Wohneinheit abgerechnet wird.Daraus entsteht für mich eine mehr als Verdoppelung der Grundgebühr, ohne eine Leistung zu erhalten.Kann das rechtens sein. Wenn jetzt überall nach Wohneinheiten berechnet wird, bleiben Wohnungsgesellschaften , bei Lehrstand auf erheblichen kosten sitzen. Mir kommt das wie eine willkürliche Beschaffung von Geldeinnahmen vor.Ohne Einsatz haben die Stadtwerke eine bessere Einnahmequelle geschaffen. Einmann-Haushalte sind somit ebenfalls extrem benachteiligt. Weiß jemand Rat ? Lohnt ein Einspruch gegen diese Erhöhung? Gibt es rechtliche Möglichkeiten um nach Wasseruhr berechnet zu werden ? Danke schon mal im voraus.