Hallo zusammen!

Mein Mann und ich haben gemeinsam eine Wohnung bezogen! Allerdings beinhaltet dieser eine Mindestmietdauer welches wie folgt im Mietvertrag vorzufinden ist:

“Mindestmietdauer sind 2,5 Jahre. Somit wäre die frühstmögliche Kündigung zum 15.04.20xx möglich. Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften zum Kündigungszeitpunkt, heutiger Stand 3 Monate.“

Ich habe mich schon überall belesen aber noch nicht die richtige Antwort gefunden.

Eine Mindestmietdauer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ist diese Formulierung rechtens oder nicht?

Ich hoffe ihr könnt helfen.