Wohngeldberechnung falsch?

Hallo zusammen, habe mal wieder eine Frage auf dem Herzen und brauche daher eure Hilfe. Es ist eigentlich nicht direkt für mich sondern für ein befreundetes Ehepaar, beide Rentner. Habe ihnen geholfen einen Wohngeldantrag zu stellen. Als ich mit den Ehepaar zusammen persönlich den Antrag bei der Wohngeldstelle abgegeben habe, hiess es schon von der zuständigen Sachbearbeiterin, dass, wie sie es so überblickt, ein Wohngeld so um die 100 Euro monatlich geben wird. Nach mehr als 3 Monaten (mit einreichung fehlender Unterlagen, dann sind die Unterlagen wohl nicht angekommen usw usw) kam nun der Bescheid und das "böse Erwachen" : gerade mal 27 Euro monatlich wurden bewilligt, obwohl es bei Antragstellung ja weit höher ausfiel, siehe oben. Nun hab ich mir den Bescheid bzw. den Berechnungsbogen mal genauer angesehen, bei der Berechnung des Einkommens, wie gesagt, beide sind Rentner, war ja noch alles soweit nachvollziehbar und zu verstehen. Nur....ein Absatz hat mich stutzig gemacht, dort heißt es im Wortlaut : Um Ihnen die Kontrolle hierüber zu erleichtern, werden Ihnen die in der Berechnung verwendeten Ausgangsbeträge und die um 15% erhöhten bzw. verringerten Beträge genannt...(und jetzt kommts) Kaltmiete : 518,00 abzgl. 15% = 440,30Euro, Einnahmen : 1.412,55 zzgl. 15% = 1624,44 Euro. Nach diesem Absatz wurde also in der Berechnung einfach 15% der Kaltmiete abgezogen - ich frage mich WARUM ?? Genau so ist es mit den Einnahmen, diese wurden einfach um 15% erhöht (wo gibt es bitte schön eine Rentenerhöhung von 15 % ) In der weiteren detaillierten Berechnung ist dann nix mehr von den 15% einmal abgezogen einmal hinzugerechnet, zu lesen. Hat jemand Ahnung bei der Berechnung des Wohngeldes oder vielleicht einen Tipp was es vielleicht mit den 15% auf sich hat ?? Oder kann mir jemand einen Link schicken, wo ich auf meine Frage Hilfe bekomme ? Wär euch sehr dankbar....haben noch 14 Tage Zeit um Widerspruch einzulegen...LG Tina

Wohngeld
Kann mich mein Hausarzt weiter krankschreiben?

Hallo habe da mal eine Frage und hoffe auf hilfreiche Antworten. Bei mir wurde schlimme Arthrose im linken Knie festgestellt (rechtes Knie wurde schon mit einem künstlichen Kniegelenk 2014 operiert. Nun wie gesagt, macht das linke Knie Probleme. War bei meinem Orthopäden und dieser meinte diesmal (wie vor einigen Monaten schon einmal) dass nun das linke Knie unbedingt auch operiert werden muß, sprich auch ein künstliches Gelenk Termin für die OP ist der 12.Mai 2016 - alles gut soweit. Nur, da ich jetzt mit schlimmen schmerzen kaum laufen kann und somit sicher nicht arbeiten gehen kann, hab ich das beim Orthopäden angesprochen und er hat mich erstmal für 2 Wochen krankgeschrieben - nun zu meiner Frage : Da ja die Knie - OP erst am 12.05. stattfindet und sich meine Schmerzen bis zur OP sicher nicht bessern, MUSS mein Orthopäde mich bis zur OP hin durchweg krankschreiben...bzw darf er das ? Wenn er mich vielleicht nur 4 Wochen insgesamt krank schreibt, dann nicht mehr, kann ich dann zu meinem Hausarzt gehen und mich wegen der Arthrose im Knie weiter krank schreiben lassen ? Mir geht es darum dass ich ja nur unter Schmerzen laufen kann - zur Arbeit gehen geht also garnicht - und natürlich unter anderem auch um die 6 Wochen Lohnfortzahlung - und danach dann um den Anspruch auf Krankengeld. Anders gefragt - wenn ich bis zum 12.05 zuerst vom Orthopäden und dann weiter vom Hausarzt krankgeschrieben bin wegen ein und der selben Krankheit, dann hab ich doch ab der 7. Woche Anspruch auf Krankengeld oder ? Ober beginnen dann die 6 Wochen erst ab der 1.Krankmeldung vom Hausarzt. Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir hilfreiche Infos geben - vorab schonmal Danke

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