Hallo Zussammen.
Ich und meine Freunde diskutieren gerade ob es rechtlich gesehen erlaubt wäre ein z.B elektronisch, verngesteuertes System am am Motorrad anzubringen welches das Kennzeichen umklappt. Wir haben dies in einem Video gesehen und fragen uns ob das legal ist, eine grauzone oder nicht erlaubt ist.
In dem VTS Art. 45 abs. abs. 3 heisst es nähmlich:
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
Nun verstehen wir darunter, dass das kontrollschild an sich nicht beschädigt oder unleserlich gemacht erden darf aber nicht das der zustand des Kontrollschildes unleserlich gemacht werden darf.
Uns ist ebenfalls klar, dass nach Art 45 abs. 2, dies nicht wärend der fahrt im öffendlichen Verkehr verstellt werden darf. Es ist nur die frage ob der instalierte Mechanismus, welches dies theoretisch ermöglicht, erlaubt ist.
Vielen Dank schonmal im vorraus für die Auskunft.