Dachfenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Wie sieht es mit dem Innenfutter und dem Verdunkelungsrollo aus? Gehört das nicht zum Sondereigentum? Dann wäre es kostenmäßig Sache des betreffenden Eigentümers der DG-Wohnung. Und nur das Klapp-Schwing-Fenster von der Gemeinschaft zu übernehmen.