Danke euch für die Antworten.

Das Urteil stand mit in dem Brief, die Klage kam von der Krankenversicherung. Die Halterin verklagt mich natürlich nicht!. Der Hund war nicht versichert/angemeldet weil ich ihn erst ein paar Tage hatte und mein verstorbener Hund natürlich nach dem Einschläfern abgemeldet wurde. Ich hatte ihn ja auch nur von der Schleppleine abgeleint damit "nichts" passiert.

Als Beispielurteil wurde das Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt: Urteil vom 4. Februar 2002 · Az. 11 U 79/01

Dazu habe ich auch im Internet was gefunden: https://openjur.de/u/313130.html

Demnach soll ich zur Hälfte, also 50% haften. Ich bin völlig entsetzt, zum Anwalt werd ich wohl müssen. Danke für die Rückmeldungen..

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