Ich habe zum 1.10 eine Wohnung gekauft bzw bin zum 1.10 im Grundbuch eingetragen. Nun erhalte ich im Januar 2017 eine Rechnung über dem Einbau von einem rauchmelder mit rechnungsDatum 29.9. Die hausverwaltung will dass ich das bezahle, da sie mit dem damaligen Eigentümer kein rechtsverhältnis mehr haben und die Bearbeitung der Rechnung wohl so lange gedauert hat. Ist das rechtens ?