Hallo,
Ich möchte gern eine Pergola (ohne Überdachung) auf der Grundstücksgrenze errichten. Dort sollen Pflanzen ranken und so Sichtschutz zum Nachbarn gewähren.

Der Nachbar ist grundsätzlich einverstanden, aber ein anderer (nicht betroffener) Nachbar meint, damit käme ich über die zulässige Grenzbebauung von 15 Metern und fordert mich auf, mein Bikeport an seiner Grundstücksgrenze zu entfernen...

Bevor ich jetzt die Pergola errichte muss ich also wissen, ob diese als Grenzbebauung (in Brandenburg) gilt.

Könnt ihr mir helfen?

Vielen Dank

Tim