Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

Beide Eltern haben in diesem Fall geteiltes sorgerecht.

Jetzt haben wir uns geeinigt das ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht haben soll und haben selbst ein Dokument verfasst mit der Überschrift

"Verfügung / Erklärung" dazu das aktuelle Datum / Adressen beider Beteiligten und dieser Schriftsatz.

Hiermit legen wir als leibliche Eltern zum wohle unseres Kindes (Name) diese Erklärung ab. Das Besuchsrecht wird auf die Mutter (Name) übertragen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wird auf den Vater (Name) übertragen. Wir bestätigen unseren Willen mit beidseitiger Unterschrift.

Beide haben mit Vor und Nachnahme unterschrieben.

Ist dieses Dokument in dieser Form rechtskräftig?

Muss es evtl. durch eine dritte Person (Notar / Anwalt / Gericht ) beglaubigt werden?