Hallo,

Ich versuche mich mal kurz zu halten.

Wie ihr oben schon seht bezieht sich auf die Polizeidiensttauglichkeit. Ich habe vor, mich für eine Ausbildung bei der Polizei zu bewerben. Die Grundvoraussetzung erfülle ich alle, jedoch habe ich etwas Sorgen, dass ich bei der im EAV obligatorischen Polizeiärztlichen Untersuchung als Polizeidienstuntauglich eingestuft werde, da ich Ende letzten Jahres bzw. diesen Januar unter einer Anpassungsstörung nach dem Suizid einer Freundin gelitten habe und in Folge dessen bei einer Neurologin/Psychiater vorstellig geworden bin.

Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden und bin - im Nachhinein betrachtet - daran gewachsen, da ich nun weiß, wie ich in schwierigen und traumatischen Situationen reagiere und wie ich diese erfolgreich überwinden kann.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Reicht dies schon aus, um als Polizeidienstuntauglich eingestuft zu werden? Habe ich (realistische) Chancen oder stehen die Chancen eher gegen mich?

Dass mir hier niemand garantieren kann wie ich eingestuft werde ist mir bewusst, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der sich etwas mit dem Thema auskennt oder Erfahrung hat und mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann.

Das mit dem "kurz halten" hat leider nicht geklappt, aber vielleicht ließt es sich ja jemand komplett durch.

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten.

Tim