Darf das Bürgerbüro jemanden seine Unterschrift verweigern weil es angeblich gegen die Verwaltungsvorschriften sind?
Ich war vor kurzem in der Passbehörde und mir wurde die Unterschrift verweigert mit dem ich meinen vorläufigen Personalausweis unterschreiben sollte. Stellen wir vor als Beispiel ich heiße Max Mustermann und ich wollte mit Ma.Mustermann unterschreiben, darf dann diese Unterschrift verweigert werden obwohl doch laut Verwaltungsvorschriften es heißt man darf mit seinen vor- und Nachnamen so unterschreiben wie man will solange solange keine Namensänderung in der Unterschrift stattfindet. Mir wurde diese Unterschriftform verweigert und der Hinweis gegeben entweder komplett ausschreiben oder M.Mustermann verwenden.
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