Hallo, darf ein Arbeitgeber seinen Arbeiter in die Arbeit holen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einen Überstundenabbau bereits schriftlich genehmigt hat? Beispiel: Also, der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer (auf eigenen Wunsch des Arbeitgebers) einen "Urlaubsantrag" für beispielsweise fünf aneinander folgende Tage ausgestellt. Dies wurde schriftlich erledigt. Folgendes wurde dabei aufgeführt: Datum der Tage die frei sind, Datum des Tages an dem der Antrag ausgestellt wurde und eine Unterschrift des Vorgesetzten. Jetzt kommt plötzlich der Arbeitgeber auf die Idee er bräuchte den Arbeitnehmer doch, und möchte dass dieser am beispielsweise vierten Tag in die Arbeit kommt. Bei Urlaubstagen ist dies ja relativ schwer bis unmöglich, aber verhält es sich mit Überstunden anders? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte mal von der moralischen Einstellung des Arbeitnehmers gegenüber des Arbeitgebers mal abzusehen. ;)

Hab im nichts vergleichbares gefunden. Freue mich auf eine Antwort. Danke schonmal hierfür :)