Ist es Notwehr, wenn ich jemanden einmal schlage, der zuvor mir Gewalt androhte und schubste?
Habe auf einer Straße mit meinem Fahrrad beim überholen zwei nebeneinander herfahrende Radfahrer, die weibliche Fahrerin ganz leicht mit meinen Lenker Ihren Lenker berührt, ich sagte sofort Verzeihung. Die Radfahrerin keifte und brüllte mir irgendetwas hinterher, woraufhin ich blöde Kuh zu Ihr sagte. Daraufhin hat der männlicher Begleiter mich mit seinem Rad ausgebremst bedrohte mich verbal, schubste mich und machte den Versuch mich zu schlagen. Ich habe dann einmal leicht zurückgeschlagen, ( keine Spuren an den Händen), daraufhin blutete er und hat wohl vermutlich ein Stück vom Zahn verloren.
Ich habe in reiner Notwehr gehandelt lt. § 32 StGB.
Sehen Sie/Ihr das genauso