Ich bin 29, berufstätig mit festem Einkommen und lebe seit einigen Jahren in meiner eigenen Wohnung. Was wäre, wenn ich meine Wohnung aufgeben würde und zurück zu meinen Eltern ziehen würde, die beide Hartz IV beziehen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Müssten meine Eltern das melden? Wird mein Gehalt dann mit deren Hartz IV-Satz verrechnet? Ich bin mir nicht sicher wie das bei Kindern über 25 ist.