Folgendes Szenario: B2B.
Firma A aus Deutschland vermietet XXX (sonst. Leistung) an Schweizer Unternehmen. Dabei wurde von Anfang an das Reverse Charge Verfahren benutzt.
Jetzt stellt sich nach langer Zeit raus dass Firma A bei den Stammdaten die deutsche UST-ID des Schweizer Unternehmen benutzt hatte.
Müsste in diesem Fall alle Rechnungen mit 19% USt ausgestellt werden oder spielt das bei sonst. Leistungen keine Rolle?
Danke