Hallo, hab mal eine Frage.

Mein Sohn hat ein duales Studium im gehobenen nichttechnischen Dienst absolviert. Hat aber leider seine Bachelorarbeit nicht bestanden. Von seinem Amt hat er daraufhin eine Befähigung für den Mittleren Dienst bewilligt bekommen. Nun möchte er ein anderes Studium beginnen, welches nichts mit der ersten Ausbildung zu tun hat ( Informatik). Jetzt zu meinen Fragen :

1. Zählt die Bewilligung des Amtes im mittleren Dienst als abgeschlossene Ausbildung ?

2. Bin ich und meine Frau für dieses Studium unterhaltspflichtig, oder nach der ersten abgeschlossen Ausbildung raus ?

3. Da die Voraussetzungen für Elternunabhängiges Bafög nicht erfüllt sind, kann dann Vorrausleistungen beantragt werden ?

Danke schon einmal im vorraus.