Das ist eine schwere Angelegenheit, ich bin da kein Rechtsprofi drin, aber ich weiß, dass die Eigentümer dazu verpflichtet sind Pflanzen, die auf Nachbar Grundstücken wachsen, auf eigene kosten zu beschneiden. Wenn der Eigentümer diesem nicht nachkommt, kann der Nachbar den Eigentümer darauf hinweisen und eine Frist setzen. Kommt er dieser dann nicht nach, kann der Nachbar eine Firma beauftragen dieses zu tun und die Rechnung muss dann der Eigentümer bezahlen. In diesem Fall ist ja schon ein geringer "Schaden" entstanden. Da könnte ich mir aber vorstellen, wenn der Nachbar Sie nicht darauf hingewiesen hatte, das er somit keinen Anspruch auf Ersatz hat. Aber genaues weiß ich nicht.

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