![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TherryS/1714505821904_nmmslarge__0_0_1664_1664_20621859cdfba1caf9d28a5e62ed16d4.jpg?v=1714505822000)
Das Kind ist ohne Befugnis und Begleitung in den Wohnbereich eingedrungen. Der Hund hat sein Revier verteidigt. Der Schnapper des Hundes hat keine Verletzung im medizinischen Sinne verursacht. Also gibt's auch keine Konsequenzen. Es sind Zeugen vorhanden. Ich würde sofort einen Brief an die Eltern des schreiben, dass der Vorfall ohne Folgen blieb und Ihr Euch strickt dagegen verwahrt, dass das Kind ohne Erlaubnis und Begleitung Eure Wohnung betreten hat. Dies erfülle auch u.U. den Vorgang einer Versäumnis der Aufsichtspflicht hinsichtlich Eindringens des KIndes. Der Hund bewacht sein Revier. Dass die Türe dabei sogar ausgehängt wurde, stellt für den Hund zudem eine bedrohliche Situation dar. Insofern ist seine Reaktion nachvollziehbar. Um solche Reaktionen in Zukunft zu vermeiden, Hund sichern. Türe absperrbar machen. Meine Einschätzung! Ich bin kein Abwalt, bin aber selbst mit Schäferhunden aufgewachsen und habe Hunde.