Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind 2 Angestellte im IT-Bereich mit entsprechender Ausbildung, die sich gemeinsam nebenberuflich mit oben genannter Tätigkeit selbstständig machen möchten.

Was uns Kopfzerbrechen bereitet ist, ob wir diese Tätigkeit überhaupt ausführen dürfen. Unterliegt diese Tätigkeit der Meisterpflicht? Es geht um die Umprogrammierung des Motorsteuergerätes einer bestimmten Fahrzeugfamilie. Es ist uns bekannt, dass hierdurch die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erlischt. Entsprechende Klauseln finden sich in allen AGB von vergleichbaren Anbietern.

Wir würden das Wissen und die Erfahrung, die wir in diesem Bereich bereits sammeln konnten, gerne gewerblich umsetzen. Falls es also tatsächlich einen "Meisterzwang" geben sollte, wie könnte man dann überhaupt diese "Qualifikation" gewerblich nutzen?

Hat hier jemand Erfahrungen, sich in diesem Bereich selbstständig zu machen und kann und auf Fallstricke hinweisen oder Tipps geben?

Vielen Dank