Meine Frage ist etwas kompliziert: Darf eine Kfz-Versicherung, die fälschlicherweise vor zwei Jahren den Zweitwagen statt in SF 7 als Erstwagen SF17 eingestuft hat, jetzt mit einem Schreiben mitteilen, dass ein Fehler vorliegt und die bis dato gezahlten Beiträge zu gering waren und gleichzeitig eine Nachzahlung in unzumutbarer Höhe nachfordern? Obwohl der Fehler nicht bei meinem Bekannten lag? Wäre schön, hier einen Tipp zu bekommen.