Habe gebrauchten Spüler über ebay Kleinanzeigen verkauft. Hatte ihn vor Wochen schon getestet er lief. In Anzeige habe ich nicht geschrieben bzw vergessen das keine Gewährleistung besteht. Hatte ihn als gebraucht und funktionstüchtig beschrieben. Preis 40 Euro. Käufer nahm Spüler nach einer Minute ansehen mit ohne ihn zu testen. Half ihm zu verladen. Da auto zu klein musste Käufer ihn hinlegen. Dadurch trat Wasser aus. Zwei Tage später meldete sich Käufer das Spüler defekt sei. Käufer hat mir video geschickt auf dem Spüler zu sehen ist ohne Abdeckung. Jedoch läuft er. Anscheinend zieht er kein wasser. MUSS ICH IHN JETZT ZURÜCK NEHMEN. DER KÄUFER VERLANGT DIES VON MIR UND DROHT MIR MIT ANWALT.