Der Buß- und Bettag (22.11.2023) ist lediglich nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Ist es nicht als sagen wir mal Diskriminierung aller anderen Bewohner der Bundesrepublik anzusehen, wenn nur die Sachsen an diesem Tag frei haben und den Tag gechillt feiern können? Laut dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland heißt es ja in Artikel 3, (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.