Hallo liebe Ratgeber! Ich bin 22 Jahre alt (1991 in Deutschland geboren), aus Baden-Württemberg, Student und bin kosovarischer Staatsbürger. Seit ca. 2,5 Jahren wurde mir die Einbürgerungszusicherung erteilt, mit der Bedingung, dass ich mich erst aus dem Kosovo ausbürgere um anschließend deutscher Staatsbürger zu werden. Nun meine eigentliche Frage: Greift die neue gesetzliche Regelung aus den Koalitionsverhandlungen letztes Jahr in meinem Einzelfall? Gilt die Mehrstaatigkeit nur für EU-Mitgliedsstaaten, oder ist die bisherige Nation dabei nicht relevant? Bemerkung: Mein Vater ist 2007 verstorben, besaß jedoch zu der Zeit eine unbefristete Aufenthalsterlaubnis und hat zu dem Zeitpunkt lange (über 20 Jahre) durchgehend in Deutschland gelebt. Ich bedanke mich vielmals für Ihre Mühe und freue mich auf hilfreiche Antworten. Viele Grüße