Warte mal... Das trifft alles auf mich zu, John , bist du das ?

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Theoretisch ja.

Aber ich glaube ich kann sie beruhigen denn "Zitat" Im Falle eines offensichtlichen Angriffs auf Personen oder Tiere ist man befugt sich angemessen zu wehren.

Sie haben da nichts anderes getan.

Ihr Kind hätte ja verletzt werden können oder schlimmeres...

Und da niemand von ihnen den Besitzer oder den Hund angegriffen hat,sondern ohne jeglichen Grund angegriffen wurde,können Sie den Besitzer anzeigen.

Ich hoffe ich konnte helfen und ich hoffe es geht ihnen (ihrem Kind) und dem Hund gut.

LG

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Wissen deine Eltern das er dein ex ist?

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