Servus, ich habe ne Email von Omniawerk bekommen, dass ich angeblich drei Uhren bestellt haben soll. Weder weiß ich davon noch habe ich jemals von dieser Seite gehört oder gelesen da ich kein Uhrenträger bin.

Nach langen Diskussionen verwies man mich nur auf ihre AGB und dem damit verknüpften BGB Text und sagte, dass ich die Ware abnehmen müsse!

Ich habe die Ware abgenommen. Zwei von drei Uhren kamen bis jetzt an.. versendet am 1. JANUAR! "WARE" kam an Anfang Februar.

1. Gesundheitsschädliche Plastikverpackung

2. Eine Uhr defekt, bei der zweiten ist am Band (welches sehr billig verarbeitet ist) die Nase abgegangen die dritte ist nicht mal angekommen.

3. Komplett Schrott die Uhren. Auf dem Flohmarkt bekommt man bessere Qualität.

4. Habe jetzt Kontakt aufgenommen um den Schrott zurück zu senden da Fernabsatzgesetz. Bin mal gespannt was da auf mich wartet...ihren eigenen BGB Text haben sie nicht mal erfüllt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Paragraph 433 besagt zwar, dass die Ware abgenommen werden muss...aber sie auch Frei von Mängeln beschafft werden muss. Oder sehe ich das falsch?

Habt ihr mal versucht zurück zu schicken?

LG

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