Hallo, wir sind im vergangenen Jahr in eine Mietwohnung (3-Parteien-Wohnhaus) eingezogen. Zwei der Parteien werden von unserem Vermieter und seiner Frau sowie seinen Eltern bewohnt. Nun, zehn Monate nach unserem Einzug, kam der Vermieter auf uns zu und "bat" um eine Beteiligung in der Höhe von 150,00 EUR an der Installation der SAT-Anlage. Er habe insgesamt 600,00 EUR dafür bezahlt und es erspare uns ja die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen. Die Anlage wurde allerdings schon vor unserem Einzug eingebaut und beeinhaltet zwei Schüsseln, eine, die auf ASTRA eingestellt wurde und eine, mit der man Sender des Nahen Ostens empfangen kann (von letzterer können wir, aufgrund sprachlicher Barrieren, ohnehin keinen einzigen Sender anschauen). Schließlich habe er extra für unsere Wohnung das zum Anschluss des Receivers benötigten Kabel verlegt (aber auch unbestimmte Zeit vor unserem Einzug). Ist eine derartige Forderung gesetzlich zulässig und wenn ja, hätte eine derartige Vereinbarung nicht ohnehin im Mietvertrag stehen müssen?