Ich hätte da mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht und Kita kündigen.

Person A und Person B haben gemeinsames Sorgerecht für ein Kind. Beide melden ihr Kind in einem Kindergarten an und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.

Person A und B trennen sich. Bei Person A hält sich von da an das Kind auf. Person A beschließt, das sie umziehen möchte und kündigt den Kitavertrag ohne das Person B davon etwas weis.

Person B erhält eine Mitteilung eines Kindergartens, das eine Anmeldung für das Kind vorliege.

Person B informiert sich beim alten Kindergarten, wie es denn zu der Kündigung gekommen sei, da Person B kein Einverständnis zur Aufhebung des Vertrages gegeben hat. Der alte Kindergarten informiert Person B, das eine Betreuung, durch den geplanten Umzug von Person A nicht mehr möglich sei. Da sich das Kind gewöhnlich bei Person A aufhalte, reiche es aus, wenn Person A den Vertrag kündigte. Dies sei auch dem Betreuungsvertrag zu entnehmen.

Jetzt habe ich schon ein bisschen geschaut und komme zu dem Schluss, das im BGB klar geregelt ist, das die An-und Abmeldung einer Kita von erheblicher Bedeutung ist.

Aus diesem Grund müssten beide Sorgeberechtigten, die An-und Abmeldung gemeinsam unterschreiben. Allerdings finde ich nichts dazu, wenn im Betreuungsvertrag etwas anderes steht, wie in diesem Fall. Reicht in dem geschilderten Fall, die Unterschrift zur Kündigung von Person A aus, weil dies so im Betreuungsvertrag festgehalten ist, oder verstößt der Betreuungsvertrag sogar gegen geltendes Recht, da die Regelung im BGB höher wiegt, als das was im Betreuungsvertrag steht?

Vielen Dank für eure Antworten